Übertrittsverordnung

Übertritt möglich

  • für Kinder der Grundschule: nach Klassenstufe 4
  • für Schülerinnen und Schüler der Regelschule: nach den Klassenstufen 5, 6 und 10
  • für Kinder und Jugendliche der Gemeinschaftsschule: nach den Klassenstufen 4 bis 8 und 10

Voraussetzung für den Übertritt 

  • Erfüllung der Notenvoraussetzung, Empfehlung der abgebenden Schule oder bestandene Aufnahmeprüfung
  • Für Schülerinnen und Schüler von freien, staatlich nicht anerkannten Schulen ist der Übertritt an ein Gymnasium ausschließlich durch das Bestehen der Aufnahmeprüfung unter Einhaltung der Anmeldefrist möglich.

Termine für Grundschule

  • Meldung der Eltern zur Teilnahme an der Aufnahmeprüfung an das Gymnasium bei der aktuellen Grundschule:  11. Februar 2025
  • Aufnahmeprüfung: Probeunterricht: 17. bis 21. Februar 2025  
  • Mitteilung der Ergebnisse der Aufnahmeprüfung: bis 28. Februar 2025
  • Anmeldewoche: 3. bis 8. März 2025 

Termine für Regelschule & Gesamtschule

  • Antrag der Eltern auf Erstellung einer Empfehlung 
    • Thüringer Gemeinschaftsschule: aus Klassen 5 – 8 bis zum  11. Februar 2025
    • Regelschule: aus Klassen 5, 6 und 10 bis zum 11. Februar 2025
  • Übermittlung der Empfehlung an die Eltern bis 18. Februar 2025 
  • Anmeldewoche: 3. bis 8. März 2025 
  • Aufnahmeprüfung:  31. März bis 4. April 2025 
  • Mitteilung der Ergebnisse der Aufnahmeprüfung bis 22. April 2025

Alle Informationen zur eventuell erforderlichen Aufnahmeprüfung und zum Übertritt der Schüler der Klassenstufe 10 erhalten Sie im Aufnahmegespräch.

Wir würden uns auch sehr freuen, wenn Sie Ihr Kind zur Anmeldung mitbringen.